~ Kosten & Hinweise ~

FÜR KASSEN­PATIENTEN

Das Wichtigste in Kürze

  • Ergotherapie und Physiotherapie darf sowohl von Fachärzten wie auch von Hausärzten und Allgemeinmedizinern verordnet werden.
  • Die Therapie wird dann verordnet, wenn es krankheitsbedingt zu Einschränkungen in den Bereichen Selbstversorgung (Aktivitäten des täglichen Lebens), Produktivität (Beschäftigung, Kindergarten, Schule, Beruf) und/oder Freizeit kommt.
  • Die Rezepte bei gesetzlich Versicherten sind max. 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig

Ärztliche Verordnung/ Heilmittelverordnung für Ergo- & Physiotherapie

  • Ergotherapie und Physiotherapie wird in der Regel von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin (Hausarzt/-ärztin oder Facharzt/-ärztin) auf einem Therapierezept verordnet
  • Motorisch-funktionelle Behandlung (Diagnosegruppe SB2), vorrangige Behandlung in unserer Praxis
  • Eine motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen der motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der Teilhabe.

Anwendungsbereiche sind beispielsweise:

  • Postoperative Versorgung bei handchirurgischen Eingriffen inklusive Maßnahmen zur taktilen Desensibilisierung und Sensibilisierung (Narbenbehandlung)
  • Training von Alltagskompetenzen im Rahmen der Prothesenversorgung der oberen Extremität einschließlich dem Erlernen von Kompensationsstrategien und des Umgangs mit externen Hilfen

Therapieergänzende Maßnahmen

Thermische Anwendung (Wärme-/Kältetherapie) ist zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen Behandlung als ergänzendes Heilmittel nach Vorgabe des Heilmittelkataloges dann verordnungsfähig, wenn sie einer notwendigen Schmerzreduzierung bzw. Muskeltonusregulation dient.

Temporäre ergotherapeutische Schienen ergänzen im Einzelfall die motorisch-funktionelle Behandlung, indem sie störungsbezogen für eine sachgerechte Lagerung oder Fixation sorgen (statische Lagerungsschiene) oder der Unterstützung von physiologischen Funktionen (dynamische Funktionsschiene) im Sinne der Wiederherstellung von alltagsrelevanten Aktivitäten (Fähigkeiten) dienen. Sie können gesondert auf dem vereinbarten Vordruck verordnet werden.

Verordnungsmuster

Hier brauchen wir Ihre Hilfe: Ab dem 01.Januar 2021 gibt es neue Vordrucke für Heilmittel-Verordnungen. Wir dürfen dann nur noch sofort mit der Behandlung beginnen, wenn die Verordnung auf dem neuen Muster erfolgt ist.

verordnungsmuster13 ab 2021

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